Sie haben eine Person zu der Sie vollstes Vertrauen haben? Sie sind noch geschäftsfähig? Sie möchten eine rechtliche Betreuung vermeiden? Hier kann die Vorsorgevollmacht ein Weg zur Vorsorge sein.

In einer Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person das Recht, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln, übertragen. Sie legen dabei die Angelegenheiten und Bereiche fest, in denen Sie ihre Vertrauensperson rechtlich vertreten kann.

Die Vorsorgevollmacht gibt Ihnen dabei die Möglichkeit die Anordnung einer rechtlichen Betreuung zu vermeiden.

Bei der Erstellung einer Vollmacht und deren Ausübung gibt es einiges zu beachten. Wer bevollmächtigt wird, ist ebenso wie der Umfang und die Form einer Vollmacht im Einzelfall genau abzuwägen.

Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden bzw. eine neue Vollmacht erteilt werden. Voraussetzung für die Änderung/ den Widerruf ist, dass Sie geschäftsfähig sind.Sie haben eine Person zu der Sie vollstes Vertrauen haben? Sie sind noch geschäftsfähig? Sie möchten eine rechtliche Betreuung vermeiden? Hier kann die Vorsorgevollmacht ein Weg zur Vorsorge sein.

In einer Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person das Recht, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln, übertragen. Sie legen dabei die Angelegenheiten und Bereiche fest, in denen Sie ihre Vertrauensperson rechtlich vertreten kann.

Die Vorsorgevollmacht gibt Ihnen dabei die Möglichkeit die Anordnung einer rechtlichen Betreuung zu vermeiden.

Bei der Erstellung einer Vollmacht und deren Ausübung gibt es einiges zu beachten. Wer bevollmächtigt wird, ist ebenso wie der Umfang und die Form einer Vollmacht im Einzelfall genau abzuwägen.

Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden bzw. eine neue Vollmacht erteilt werden. Voraussetzung für die Änderung/ den Widerruf ist, dass Sie geschäftsfähig sind.