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Kann man sich seinen Betreuer aussuchen?

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Bei der Einrichtung einer Rechtlichen Betreuung ist das Gericht an die Wünsche der betroffenen Person gebunden. Wird ein Betreuer, z.B. ein Angehöriger, vorgeschlagen, soll dieser auch bestellt werden. Die Betreuungsbehörde prüft vor Bestellung dessen Eignung.

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