Die konkreten Aufgaben werden durch sogenannte Aufgabenbereiche festgelegt. Grundsätzlich unterscheidet sich die ehrenamtlich Rechtliche Betreuung nicht von der hauptamtlichen, jedoch werden Ehrenamtliche vor allem für weniger komplexe Fälle eingesetzt.
Ehrenamtlich Rechtlich Betreuende haben gegenüber der betreuten Person eine Besprechungspflicht und müssen zudem einmal im Jahr einen Bericht beim Gericht einreichen.
Alles Wichtige hierzu erfahren Sie in den Schulungen der Betreuungsvereine, in individuellen Beratungsgesprächen und durch den kontinuierlichen Erfahrungsaustausch. Ihr Betreuungsverein steht Ihnen beratend zur Seite!
