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Welche Form sollte eine Vorsorgevollmacht haben?

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Zwar gibt es in der Regel keine Formvorschriften (Ausnahmen: bestimmte Bereiche der Gesundheitssorge und bei freiheitsentziehenden Maßnahmen), eine schriftliche Vollmacht ist jedoch sehr sinnvoll.

Die Vollmacht kann in einfacher Schriftform, in öffentlich beglaubigter Form (durch die  Betreuungsbehörde oder Notarin/ Notar) oder notariell beurkundeter Form verfasst werden.