Die beurkundete Vollmacht ist die im Rechtsverkehr mit höchster Beweiskraft versehende Form der Vollmacht.
Notar:innen sind zur rechtlichen Prüfung des Inhalts der Vollmacht verpflichtet und haben über den Inhalt und die Tragweite einer Vollmacht zu belehren. Eine notariell beurkundete Vollmacht ist notwendig, wenn die Vorsorgevollmacht zur Aufnahme eines Verbraucher:innendarlehensvertrag berechtigen soll. Bei Immobiliengeschäften ist in der Regel eine öffentliche Beglaubigung der Vollmacht durch die Betreuungsbehörde des Wohnortes oder durch eine Notarin/ einen Notar ausreichend. Soll die Vollmacht allerdings unwiderruflich sein oder ein Verkauf auch nach dem Tod über die postmortale Vollmacht möglich sein, dann ist die Vollmacht notariell zu beurkunden.
Ein weiterer Wert der notariellen Beurkundung der Vollmacht liegt in der Prüfung der Geschäftsfähigkeit der erklärenden Person durch die Notarin/ den Notar – insbesondere in Zweifelsfällen.
Lassen Sie sich am besten von den Berliner Betreuungsvereinen beraten, welche Form für Sie sinnvoll ist.
