Sicherstellung rechtlicher Handlungsfähigkeit erwachsener Menschen
Erwachsene Menschen sind vor dem Gesetz in der Regel uneingeschränkt rechtlich handlungsfähig. Sie entscheiden also eigenständig über ihre Gesundheitsfragen, verwalten ihre Finanzen, schließen und kündigen Verträge und machen Ansprüche gegenüber zuständigen Behörden geltend.
Die rechtliche Handlungsfähigkeit kann aufgrund schwerer Erkrankung oder Behinderung dauerhaft oder zeitweise eingeschränkt sein. Zur Unterstützung dieser Menschen kann durch das örtliche Amtsgericht eine Rechtliche Betreuung eingesetzt werden.
Ziel
Ziel der Rechtlichen Betreuung ist es, die Rechte der betroffenen Menschen zu wahren und ihnen eine weitestgehend selbstbestimmte Lebensweise zu ermöglichen. Dies soll mittels Information, Beratung, Unterstützung und wenn erforderlich auch durch stellvertretendes Handeln sichergestellt werden.
Einrichtung
Die Rechtliche Betreuung wird durch das zuständige Amtsgericht (Betreuungsgericht) angeordnet. Die betroffene Person selbst kann diese dort mündlich oder schriftlich beantragen. Ebenso kann eine Rechtliche Betreuung durch Dritte angeregt werden. Das Gericht prüft dann, ob und in welchem Umfang eine Betreuung notwendig ist.
Hat die betroffene Person eine Vorsorgevollmacht erstellt und ist deren Umfang ausreichend, so geht diese der Einrichtung einer Rechtlichen Betreuung vor. Auch andere Hilfen, wie bspw. Beratungsstellen oder Maßnahmen der Eingliederungshilfe können geeignet sein, um eine Rechtliche Betreuung zu vermeiden.
Rechtlich Betreuende
In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Rechtlichen Betreuenden, die je nach den Bedürfnissen der betreuten Person und den spezifischen Aufgaben, die übernommen werden müssen, eingesetzt werden können.
Im Betreuungsrecht gilt der Vorrang des Ehrenamts. Das bedeutet, dass zunächst geprüft wird, ob ein Angehöriger, eine nahestehende Person oder aber eine andere ehrenamtlich tätige Person geeignet und gewillt ist, die Rechtliche Betreuung zu übernehmen. Steht ehrenamtlich niemand zur Verfügung, wird ein beruflich Betreuender eingesetzt.
Rechte betreuter Menschen
Rechtlich betreute Menschen haben das Recht in ihre Entscheidungen einbezogen zu werden. Dazu gehört die Ermittlung von Wünschen, die Information und Beratung zu aktuellen Anliegen und Handlungsmöglichkeiten und Unterstützung bei der Sicherstellung von Rechten und Hilfen durch die Betreuenden und das Betreuungsgericht. Wichtig sind ein vertrauensvolles Verhältnis, eine offene Haltung und eine adressatengerechte Kommunikation.
Aufsicht und Kontrolle
Die Tätigkeit der Rechtlich Betreuenden unterliegt der Rechtsaufsicht des Betreuungsgerichts. Die Rechtliche Betreuung ist immer einen Eingriff in Grund- und Menschenrechte. Daher prüft das Gericht regelmäßig, ob die Betreuung im Sinne der betreuten Person erfolgt und ob und in welcher Art sie weiterhin notwendig ist.
Zum Schutz betreuter Menschen wurden im Gesetz verschiedene Berichts-, Mitteilungs- und Genehmigungspflichten geregelt.
