Die Rechtliche Betreuung in Deutschland ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 1814 bis 1881, geregelt. Diese Vorschriften definieren, unter welchen Bedingungen eine Betreuung eingerichtet werden kann und welche Rechte und Pflichten sowohl der Betreuer als auch die betreute Person haben.
