Sie erhalten einen Aufwendungsersatz von derzeit 449 € pro Jahr (Stand 2025). Dieser wird am Ende eines Betreuungsjahres beim Gericht beantragt.
Falls die betreute Person mittellos ist, erfolgt die Zahlung aus der Justizkasse. Vermögende sind sogenannte „Selbstzahler“. Der Antrag auf die Zahlung der Aufwendung ist nicht verpflichtend.
Wir, die Betreuungsvereine, setzen uns kontinuierlich für eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung ein und ermutigen ehrenamtlich Tätige diesen Anspruch geltend zu machen.
Ihr Betreuungsverein steht Ihnen bei Fragen zur.
