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Wie schütze ich mich vor dem Missbrauch einer Vorsorgevollmacht?

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Grundsätzlich gilt: „Vorsicht beim Erteilen einer Vorsorgevollmacht!“.

Erteilen Sie die Vollmacht nur an Personen, denen Sie uneingeschränkt vertrauen. Begrenzen Sie den Umfang der Vollmacht, wenn nötig, und halten Sie regelmäßig Kontakt zur bevollmächtigten Person. Eine Registrierung im Vorsorgeregister und die sichere Aufbewahrung des Originals erhöhen den Schutz zusätzlich.

Wenn Unsicherheiten bestehen, sollten Sie sich fragen, ob die Vorsorgevollmacht das richtige Vorsorgeinstrument ist. Alternativ wäre in diesem Fall eine Betreuungsverfügung vielleicht eine bessere Lösung. Bei der rechtlichen Betreuung prüft das Betreuungsgericht, ob die Betreuerin/ der Betreuer korrekt handelt.

Zu den Vor- und Nachteilen einer Vollmacht beraten Sie die Berliner Betreuungsvereine gerne.